Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene

Der Bundesrat hat am 3. Februar 2021 einen Bericht verabschiedet, in dem er erstmals eine Auslegeordnung zu den staatlichen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden vornimmt. Er erfüllte damit zwei Postulate (19.3417 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates und 19.3262 Gugger). Die Erarbeitung des Berichts wurde von einer Arbeitsgruppe begleitet, in der alle drei staatlichen Ebenen vertreten waren.

In Anlehnung an die Strategie "Für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" vom 27. August 2008 wurde eine Definition des Begriffs «Politik der frühen Kindheit» erarbeitet. Unterschieden werden die Politik der frühen Kindheit im engeren und die Politik der frühen Kindheit im weiteren Sinne. Die Politik der frühen Kindheit im engeren Sinne orientiert sich entsprechend an den Bedürfnissen von noch ungeborenen Kindern (Kinder im Mutterleib) und Kindern im Vorschulalter (Säuglinge und Kleinkinder). Die Politik der frühen Kindheit im weiteren Sinne bringt die Bedürfnisse von noch ungeborenen Kindern (Kinder im Mutterleib) und Kindern im Vorschulalter (Säuglinge und Kleinkinder bis zum Eintritt in den Kindergarten oder die Eingangsstufe) und ihrer Erziehenden in die sie betreffenden Politikbereiche ein und schafft somit die Rahmenbedingungen, die die Lern- und Entwicklungsprozesse von Kindern im Vorschulalter unterstützen und ein sicheres und gesundes Aufwachsen ermöglichen.

Der Bericht stellt einen (nicht abschliessenden) Katalog der Leistungen in diesem Politikfeld vor. Die berücksichtigten Leistungen umfassen sowohl die allgemeine Förderung in der frühen Kindheit, Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Bewältigung allgemeiner Herausforderungen und besonderer Lebenslagen als auch ergänzende Erziehungshilfen. Der erarbeitete Katalog soll in erster Linie dazu dienen, den Austausch und die Verständigung der verschiedenen staatlichen Akteurinnen und Akteure untereinander zu vereinfachen. Weiter wird im Bericht, gestützt auf aktuelle Studien und Analysen, ebenfalls der bisherige Wissensstand zum Angebot und zur Nachfrage, zur Qualität sowie zur Finanzierung der Angebote zusammengefasst.

Der Bericht zeigt auf, dass auf allen staatlichen Ebenen sowie von privaten Akteurinnen und Akteuren bereits eine Vielzahl von Massnahmen getroffen werden, um schweizweit qualitativ hochstehende und für alle Bevölkerungsgruppen zugängliche Angebote im Bereich der Politik der frühen Kindheit zu fördern. Der Bund seinerseits stellt statistische Informationen zur Verfügung und fördert die Forschung. Zudem setzt er in Zusammenarbeit mit den verschiedenen staatlichen Ebenen und der Zivilgesellschaft nationale Impulsprogramme um, vergibt Finanzhilfen und begleitet die Genehmigung oder Anerkennung von Bildungserlassen und Rahmenlehrplänen im Bereich der Berufsbildung mit Bezug zur frühen Kindheit.
 

Letzte Änderung 18.03.2021

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