Die Arbeitslosenversicherung steht im Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco). Informationen zur ALV sind auf der Website „Treffpunkt Arbeit“ abrufbar:
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen. Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme einiger mitarbeitenden Familienmitglieder in der Landwirtschaft sowie Personen, die das Rentenalter erreicht haben. Selbständigerwerbende sind nicht versichert.
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Rechtliche Grundlagen
Letzte Änderung 03.08.2023