Reformen & Revisionen

Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Mit der letzten EL-Reform (2021) will der Bundesrat das Leistungsniveau der EL garantieren und das System der EL optimieren.

EL-B-1610

Reform der EL

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hat zum Ziel, das System der EL zu optimieren und von falschen Anreizen zu befreien. Das Leistungsniveau soll dabei grundsätzlich erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Die Reform trat am 1.1.2021 in Kraft.

EL-A-1610

Letzte Änderung 17.05.2021

Zum Seitenanfang