Reformen & Revisionen

Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Mit der letzten EL-Reform, die 2021 in Kraft getreten ist, wollte der Bundesrat das Leistungsniveau der EL garantieren und das System der EL optimieren.

EL-B-1610

Reform der EL

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hatte zum Ziel, das System der EL zu optimieren und von falschen Anreizen zu befreien. Die Reform trat am 1.1.2021 in Kraft.

Letzte Änderung 26.03.2024

Zum Seitenanfang