Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn ihr Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Mit der letzten EL-Reform, die 2021 in Kraft getreten ist, wollte der Bundesrat das Leistungsniveau der EL garantieren und das System der EL optimieren.
Letzte Änderung 26.03.2024