Reform der Ergänzungsleistungen

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Sie trat am 1.1.2021 in Kraft.

Die wichtigsten Massnahmen der Reform:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens
    - Einführung Eintrittsschwelle
    - Einführung Rückerstattungspflicht
    - Senkung Vermögenfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • EL-Mindestbetrag wird gesenkt
  • Massnahme in der 2. Säule für ältere Arbeitslose
 

Finanzielle Auswirkungen der EL-Reform

Die Reform bringt sowohl zusätzliche Ausgaben als auch Einsparungen. Insgesamt wird jedoch eine Senkung der EL-Ausgaben von 401 Millionen Franken im Jahr 2030 erwartet. Für den Bund sind Mehrkosten von 28 Millionen Franken geplant, für die Kantone Einsparungen von 429 Millionen Franken.

Das Parlament hat die EL-Reform am 22. März 2019 verabschiedet. Gegen die Reform wurde kein Referendum ergriffen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 1.1.2021 in Kraft zu setzen. Für Personen, die dann bereits EL beziehen, wird eine Übergangsfrist gelten: Falls die Reform bei ihnen zu tieferen EL führt, behalten sie während drei Jahren die bisherigen Ansprüche. Erst danach erfolgt die Anpassung an das neue Recht.

Parlamentarische Beratung

Medienmitteilungen

29.01.2020

Die Reform der Ergänzungsleistungen tritt auf 1.1.2021 in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 1.1.2021 in Kraft zu setzen. Zudem hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Verordnungsänderungen gutgeheissen.

29.05.2019

Verordnungsbestimmungen zur EL-Reform gehen in die Vernehmlassung

Nachdem das Parlament die EL-Reform verabschiedet hat, muss die Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) an die Gesetzesrevision angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die EL-Reform tritt voraussichtlich 2021 in Kraft.

07.03.2019
EL-Reform auf der Zielgeraden

Die Einigungskonferenz hat die in der EL-Reform (16.065) verbleibenden Differenzen bereinigt und den Einigungsantrag ohne Gegenstimme angenommen.

16.09.2016

Das System der Ergänzungsleistungen verbessern und das Niveau der Leistungen erhalten

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hat zum Ziel, das System der EL zu optimieren und von falschen Anreizen zu befreien. Das Leistungsniveau soll dabei grundsätzlich erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zur EL-Reform verabschiedet. In der Vernehmlassung wurden deren Ziele und Stossrichtung begrüsst.

25.11.2015

Die Reform der Ergänzungsleistungen sichert das Leistungsniveau

Der Bundesrat will das System der Ergänzungsleistungen (EL) optimieren und von falschen Anreizen befreien. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Bereits vom Parlament beraten wird die gezielte Erhöhung der Mietzinsmaxima in der EL. Der Bundesrat hat den Entwurf für eine EL-Reform in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 18. März 2016.

17.12.2014

Höhere anrechenbare Mietzinse in den Ergänzungsleistungen

Die Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen angehoben werden, da die Mieten seit der letzten Anpassung 2001 deutlich gestiegen sind. Der Bundesrat sieht zudem vor, der unterschiedlichen Mietzinsbelastung in den Städten und auf dem Land sowie dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung zu tragen. Er hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Mit dem Vorschlag erfüllt er eine Motion des Parlaments.

Dokumente

Die Ergänzungsleistungen - Ein bewährtes System einfach erklärt

Die Broschüre des BSV vermittelt grundlegende Informationen über die Ergänzungsleistungen zur schweizerischen Alters- und Hinterlassenenvorsorge sowie zur Invaliditätsvorsorge.

Links

Letzte Änderung 14.11.2022

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistungen/reformen-und-revisionen/el-reform.html