Mietkosten in den Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigen die unterschiedlichen Mietzinsbelastungen in den Grosszentren (Region 1), in der Stadt (Region 2) und auf dem Land (Region 3) sowie die Anzahl Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben.

Mietzinsregionen

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Monatliche Höchstbeträge (Mietzinsmaxima) nach Haushaltsgrösse und Region (in Franken; Stand 01.01.2025).

Wenn weitere Personen in einem Haushalt leben, die nicht in der EL-Berechnung berücksichtigt sind, dann gelten andere Regelungen.  

Haushalt Region 1 Region 2* Region 3
Alleinlebend 1'575.- 1'525.- 1'390.-
Ehepaar ohne Kinder / Alleinstehend mit einem Kind
1'860.- 1'810.- 1'680.-
Ehepaar mit einem Kind / Alleinstehend mit zwei Kindern
2'065.- 1'980.- 1'850.-
Ehepaar mit zwei und mehr Kindern / Alleinstehend mit drei und mehr Kindern 2'255.- 2'160.- 2'000.-

Konkubinatspaare (Zweipersonenhaushalt) pro Person

(Für unverheiratete Personen in einem Haushalt mit mehr als zwei Personen gelten andere Ansätze)

930.- 905.- 840.-
Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen Der maximale Zuschlag für eine rollstuhlgängige Wohnung beträgt 6'900 Franken pro Jahr und pro Wohnung.
* Auf 1. Januar 2025 wurden die Mietzinsmaxima für die Gemeinden Bettingen (BS) und Riehen (BS) (Mietzinsregion 2) und für die Gemeinde Oron (VD) (Mietzinsregion 3) erhöht und diejenigen der Gemeinden La Chaux-de-Fonds (NE), Le Locle (NE), Val-de-Ruz (NE) und Val-de-Travers (NE) gesenkt.
Die monatlichen Mietzinsmaxima betragen für diese Gemeinden ab dem 1. Januar 2025 nach Haushaltsgrösse:
Riehen und Bettingen / Haushalt CHF

Alleinlebend

1575.-

Ehepaar ohne Kinder / Alleinstehend mit einem Kind

1860.–

Ehepaar mit einem Kind / Alleinstehend mit zwei Kindern

2065.–

Ehepaar mit zwei und mehr Kindern / Alleinstehend mit drei und mehr Kindern

2255.–

Konkubinatspaare (Zweipersonenhaushalt) pro Person

(Für unverheiratete Personen in einem Haushalt mit mehr als zwei Personen gelten andere Ansätze.)

930.–

La Chaux-de-Fonds, Le Locle und Val-de-Travers / Haushalt
CHF

Alleinlebend

1373.–

Ehepaar ohne Kinder / Alleinstehend mit einem Kind

1629.–

Ehepaar mit einem Kind / Alleinstehend mit zwei Kindern

1782.–

Ehepaar mit zwei und mehr Kindern / Alleinstehend mit drei und mehr Kindern

1944.–

Konkubinatspaare (Zweipersonenhaushalt) pro Person

(Für unverheiratete Personen in einem Haushalt mit mehr als zwei Personen gelten andere Ansätze.)

814.50

Val-de-Ruz / Haushalt CHF

Alleinlebend

1449.–

Ehepaar ohne Kinder / Alleinstehend mit einem Kind

1720.–

Ehepaar mit einem Kind / Alleinstehend mit zwei Kindern

1881.–

Ehepaar mit zwei und mehr Kindern / Alleinstehend mit drei und mehr Kindern

2052.–

Konkubinatspaare (Zweipersonenhaushalt) pro Person

(Für unverheiratete Personen in einem Haushalt mit mehr als zwei Personen gelten andere Ansätze.)

860.–

Oron / Haushalt CHF

Alleinlebend

1525.–

Ehepaar ohne Kinder / Alleinstehend mit einem Kind

1810.–

Ehepaar mit einem Kind / Alleinstehend mit zwei Kindern

1980.–

Ehepaar mit zwei und mehr Kindern / Alleinstehend mit drei und mehr Kindern

2160.–

Konkubinatspaare (Zweipersonenhaushalt) pro Person

(Für unverheiratete Personen in einem Haushalt mit mehr als zwei Personen gelten andere Ansätze.)

905.–

Letzte Änderung 09.12.2024

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