Grundlagen & Gesetze

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.

Betagte, Hinterlassene und Behinderte sollen über die nötigen Mittel verfügen, um die Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. Daneben richten auch gemeinnützige Institutionen (Pro Senectute, Pro Infirmis, Pro Juventute) Geldleistungen an Bedürftige aus.

Grundlagen

Die Ergänzungsleistungen (EL) greifen dann, wenn die Alters-, Hinterlassenen- oder Invaliditätsvorsorge die Kosten für die Lebenshaltung nicht deckt.

Gesetze & Verordnungen

Hier finden Versicherte nützliche Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) sowie Verordnungsänderungen.

Informationen für Vollzugspartner

Rundschreiben, Wegleitungen, Weisungen und weitere Informationen und Dokumente, welche dem Vollzug einer Sozialversicherung dienen

Mietkosten in den EL

Mit der EL-Reform werden bei den Mietzinsmaxima ab 2021 die unterschiedlichen Mietzinsbelastungen in den Grosszentren, in der Stadt und auf dem Land berücksichtigt. Prüfen Sie, in welcher Region Sie sich befinden.

Dokumente

Die Ergänzungsleistungen - Ein bewährtes System einfach erklärt

BSV_EL_Broschuere_DE

Die Broschüre des BSV vermittelt grundlegende Informationen über die Ergänzungsleistungen zur schweizerischen Alters- und Hinterlassenenvorsorge sowie zur Invaliditätsvorsorge.

 

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Letzte Änderung 14.11.2023

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