Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Betagte, Hinterlassene und Behinderte sollen über die nötigen Mittel verfügen, um die Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. Daneben richten auch gemeinnützige Institutionen (Pro Senectute, Pro Infirmis, Pro Juventute) Geldleistungen an Bedürftige aus.
Mit der EL-Reform werden bei den Mietzinsmaxima ab 2021 die unterschiedlichen Mietzinsbelastungen in den Grosszentren, in der Stadt und auf dem Land berücksichtigt. Prüfen Sie, in welcher Region Sie sich befinden.
Die Ergänzungsleistungen - Ein bewährtes System einfach erklärt
Die Broschüre des BSV vermittelt grundlegende Informationen über die Ergänzungsleistungen zur schweizerischen Alters- und Hinterlassenenvorsorge sowie zur Invaliditätsvorsorge.