Mit der am 1.2.2011 in Kraft getretenen Verlängerung des Impulsprogramms ist auch eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden, damit der Bund Projekte mit Innovationscharakter, die zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen beitragen, finanziell unterstützen kann.
Beitragsberechtigt sind natürliche Personen, Kantone, Gemeinden und weitere juristische Personen, die Projekte mit Innovationscharakter im Bereich der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter durchführen.
Finanzhilfen für Projekte mit Innovationscharakter können nur ausgerichtet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Projekt muss eine innovative Komponente enthalten und effektiv zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Vorschulalter beitragen.
- Das Projekt muss Modellcharakter für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter haben und eine grosse Breitenwirkung erzielen. Ein Projekt hat Modellcharakter, wenn es beispielsweise auf lokaler Ebene umgesetzt wird, aber (nach entsprechender Anpassung) von anderen Akteuren im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung übernommen werden kann. Ein Projekt, dem sehr spezifische lokale Gegebenheiten zu Grunde liegen, die in anderen Regionen so nicht anzutreffen sind, erfüllt diese Kriterien nicht.
- Das Projekt muss auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Ein Projekt mit Innovationscharakter muss folglich auch nach seiner Beendigung eine gewisse Wirkung haben. Ein Projekt sollte sich deshalb nicht auf vorübergehende besondere Umstände stützen, die später nicht mehr vorkommen.
- Das Projekt muss evaluiert werden können, d.h. dass die definierten Ziele, insbesondere die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen, überprüfbar sein müssen.
- Das Projekt muss von den Kantonen oder Gemeinden, in denen es realisiert wird, finanziell unterstützt werden.
- Die Kantone oder Gemeinden, die ein Gesuch um Finanzhilfen stellen oder ein von Dritten durchgeführtes Projekt mitfinanzieren, müssen die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter finanziell mindestens im selben Umfang unterstützen wie im Kalenderjahr vor dem Projektbeginn.
Projekte, die zwar in struktureller oder pädagogischer Hinsicht innovativ sind, aber das familienergänzende Betreuungsangebot nicht erweitern, können nicht unterstützt werden.
- Die Finanzhilfen, die an Projekte mit Innovationscharakter ausgerichtet werden, decken höchstens einen Drittel derjenigen Projektkosten, die sich aus der Erarbeitung des Detailkonzepts, der Realisierung und der Evaluation ergeben.
- Die Finanzhilfen werden während höchstens drei Jahren ausgerichtet.
- Ob Finanzhilfen gewährt werden und in welcher Höhe, hängt von der Qualität des Projekts und von seiner Bedeutung für den Bund und die betreffenden Regionen ab.
Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular ist mit sämtlichen Beilagen bei folgender Stelle einzureichen:
Bundesamt für Sozialversicherungen
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
3003 Bern
- Die vollständigen Gesuche müssen eingereicht werden, bevor mit der Erarbeitung des Detailkonzepts des Projekts begonnen wird, frühestens jedoch vier Monate im Voraus. Es gilt das Datum des Poststempels. Gesuche, die nicht fristgerecht sind, können nicht berücksichtigt werden.
- Das BSV holt für sämtliche Gesuche eine Stellungnahme des zuständigen Kantons ein.
- Das BSV schliesst mit den natürlichen oder juristischen Personen, die ein Projekt mit Innovationscharakter durchführen, Leistungsverträge ab. Die Leistungsverträge legen die zu erreichenden Ziele fest, die Höhe und die Dauer der finanziellen Beteiligung des Bundes, die Zahlungsmodalitäten, die Folgen einer Nichterfüllung, die wissenschaftliche Projektbegleitung, die Berichterstattung sowie die durchzuführende Evaluation.
Wichtig
Für die Beurteilung der Gesuche sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Rechtsprechung massgebend. Bitte diese sowie die Erläuterungen zum Ausfüllen der Beitragsgesuche daher unbedingt beachten.
Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen
Die am 1.10.2007 in Kraft getretene Verordnungsänderung hat es dem Bund ermöglicht, bis Ende Januar 2011 Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen finanziell zu unterstützen. Damit sollen Subventionen der öffentlichen Hand nicht mehr direkt an die Anbieter, sondern neu in Form von Gutscheinen an die Familien als Bezügerinnen ausgerichtet werden. Diese können sich mit den Gutscheinen Betreuungsleistungen ihrer Wahl kaufen. Mit dem Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung soll der Wettbewerb zwischen den Anbietern gefördert und eine neue Dynamik ins System der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter gebracht werden.
Folgende Pilotprojekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen haben Finanzhilfen erhalten
Pilotprojekt der Gemeinde Luzern
Pilotprojekt der Gemeinde Horw
Pilotprojekt der Gemeinde Hochdorf
Publikationen zum Thema Betreuungsgutscheine
Infoblatt Pilotprojekte (PDF, 26 kB, 31.01.2008)Infoblatt zu den Pilotprojekten zur Einführung von Betreuungsgutscheinen
Kinderbetreuungsgutscheine (PDF, 341 kB, 21.09.2007)Diskussionspapier zu Handen der Zentralstelle für Familienfragen
Studie Hamburg (PDF, 1 MB, 21.09.2007)Die Lage in den Kitas im Jahr 2006
Letzte Änderung 14.01.2022