Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Geltungsdauer: 1. Februar 2003 - 31. Dezember 2024

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es handelt sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Es geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Jacqueline Fehr vom 22. März 2000 zurück, in der sie angesichts des allgemein anerkannten Mangels an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten vom Bund die Durchführung eines Impulsprogramms zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder forderte.

 

 

Wichtige Informationen


Projekte mit Innovationscharakter
Auf Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung kann der Bund auch Projekte mit Innovationscharakter, die zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen beitragen, finanziell unterstützen. Für Detailinformationen, klicken Sie auf den folgenden Link:


Wichtig
Für die Beurteilung der Gesuche sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Rechtsprechung massgebend. Bitte diese sowie die Erläuterungen zum Ausfüllen der Beitragsgesuche daher unbedingt beachten.  

Liste der bewilligten Gesuche für die Schaffung von Betreuungsplätzen

Informationen zur Gesuchseinreichung

  • Gesuche müssen grundsätzlich vor Beginn einer Massnahme eingereicht werden.
  • Das Gesuch gilt erst dann als vollständig eingereicht, wenn alle Beilagen vorhanden sind.
  • Gesuche, die nicht fristgerecht sind, können nicht berücksichtigt werden.

Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
CH- 3003 Bern
E-Mail

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung auch telefonisch weiter. Rufen Sie uns an:

Weiterführende Informationen

Entstehung des Impulsprogramms

Verlängerungen des Impulsprogramms

Das Parlament hat am 1. Oktober 2010, am 26. September 2014 und am 28. September 2018 je eine Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre beschlossen. Im September 2022 verlängerte das Parlament das Impulsprogramm ein weiteres Mal bis Ende 2024.

Letzte Änderung 15.02.2024

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