Finanzhilfen für Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern

Geltungsdauer: 1. Juli 2018 - 31. Dezember 2024

Der Bund leistet ab dem 1. Juli 2018 einen Beitrag an die Planungskosten von Projekten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. So zum Beispiel Projekte, welche das Betreuungsangebot ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten massgeblich verbessern oder Projekte, die ganztägige und gemeinsam mit der Schule organisierte Betreuungsangebote für Schulkinder bereitstellen und für die Eltern eine wesentliche Vereinfachung des Tagesablaufs darstellen. Diese Projektfinanzhilfe kann sowohl Kantonen als auch Gemeinden sowie juristischen und natürlichen Personen gewährt werden, die ein Gesuch um finanzielle Unterstützung stellen. Die Finanzhilfen sind auf drei Jahre begrenzt und umfassen höchstens die Hälfte der Projektkosten.

Wichtige Informationen


Wichtig
Für die Beurteilung der Gesuche sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Rechtsprechung massgebend. 


Informationen zur Gesuchseinreichung

  • Die Gesuche müssen spätestens einen Tag vor Beginn der Erarbeitung des Detailkonzepts des Projekts eingereicht werden, frühestens jedoch vier Monate vorher.
  • Die Gesuche müssen vollständig sein, inkl. eine Stellungnahme der betreffenden Kantone zum Projekt (siehe Formulare).
  • Gesuche, die nicht fristgerecht sind, können nicht berücksichtigt werden.
 
 
 
 
 

Kontakt

Bundesamt für Sozialversicherungen
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Effingerstrasse 20
CH- 3003 Bern
info.anstossfinanzierung@bsv.admin.ch

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung auch telefonisch weiter. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail: 

Für Anfragen aus der Deutschschweiz:

  • Mara Kaya
    E-Mail
    Tel.: +41 58 462 95 14
  • Manuel Sadowski
    E-Mail
    Tel.: +41 58 480 89 80

Für Anfragen aus der Westschweiz und dem Tessin:

  • Stéphanie Bugnon
    E-Mail
    Tel.: +41 58 467 88 52
  • Sybille Ducommun
    E-Mail
    Tel.: +41 58 481 00 62

 

 
 
 

Letzte Änderung 31.01.2023

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