Finanzhilfen für Modellvorhaben und Partizipationsprojekte privater Trägerschaften (Art. 8 KJFG)

Mit den Finanzhilfen für Modellvorhaben und Partizipationsprojekte werden neue, höchstens drei Jahre dauernde Projekte von privaten Trägerschaften, welche diese zusätzlich zu ihren bereits bestehenden Aktivitäten durchführen, finanziell unterstützt.

Ein Modellvorhaben muss einen Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit von gesamtschweizerischer Bedeutung aufweisen. Dies beinhaltet innovative, d.h. schweizweit oder sprachregional neuartige Ansätze, damit das Projekt eine Vorreiterrolle einnehmen kann. Als innovativ gelten Projekte, die eine Ergänzung von bisher bekannten Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darstellen und eine Vorreiterrolle bezüglich Methoden, Ideen, Zielen oder Strategien einnehmen können. Zudem beinhaltet es, dass ein Modellvorhaben auf andere Kontexte übertragbar, ein Bedürfnis für das Vorhaben nachgewiesen und der Wissenstransfer sichergestellt ist.

Gemäss KJFG können als Partizipationsprojekt Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung gefördert werden, in denen Kinder und Jugendliche einen wesentlichen Anteil an der Initiierung, Planung und Umsetzung haben oder Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf eine zentrale und aktive Rolle einnehmen. Ein Partizi-
pationsprojekt steht und fällt mit der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, welche sowohl in der Planung wie auch in der Durchführung des Projekts zentrale Akteure sind. Unter Partizipation versteht sich die integrale Ein-
bindung in einen ganzen Prozess.

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Letzte Änderung 02.02.2023

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