Projektgesuch stellen

Haben Sie eine Projektidee?

Wir empfehlen, vor der Gesuchseinreichung über folgende Mail-Adresse eine Projektskizze für eine unverbindliche Vorabklärung durch das BSV einzureichen: projekte.fiver@bsv.admin.ch.  

Finanzhilfen im Rahmen des Gesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG) betragen maximal 50 % der anrechenbaren Kosten des Projekts und können gewährt werden, wenn die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen (Art.6 Bst. d des Subventionsgesetzes SuG). Ein Überblick über andere Finanzierungsmöglichkeiten mit Stiftungen und Organisationen mit Fördermöglichkeiten im Bereich Kinder- und Jugendförderung ist verfügbar :

Ein offizielles Gesuch einreichen

Gesuche für Finanzhilfen für Modellvorhaben oder Partizipationsprojekte können jederzeit beim BSV eingereicht werden und müssen vor der Durchführung des Projekts eingereicht werden. Die Entscheide betreffend Projektunterstützung werden spätestens vier Monate nach Einreichen des Gesuchs getroffen.

Die Gesuche für Finanzhilfen nach Art. 8 KJFG werden mittels einer webbasierten Datenbank, dem Finanz- verwaltungssystem FiVer, eingereicht. Bei Interesse für Finanzhilfen benötigen Sie ein persönliches CH-Login für die FiVer-Datenbank.

Ein CH-Login kann über die FiVer-Datenbank beantragt werden: Finanzverwaltungssystem FiVer

Ihr Antrag auf ein Login muss von einem unserer Mitarbeiter bearbeitet werden. Wir werden Sie kontaktieren, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 28.03.2024

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