Betreuungsgutschriften

Fiktive Einkommen, die auf Antrag einer versicherten Person ihrem individuellen Konto gutgeschrieben werden, und zwar für jedes Jahr, in dem sie nahe Verwandte, den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin betreut, die eine Hilflosenentschädigung der AHV, IV, UV oder der Militärversicherung beziehen. Die Betreuungsgutschriften betragen das Dreifache der jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs, also 44'100 Franken pro Jahr (Stand 2024). Für Kalenderjahre, in denen gleichzeitig ein Anspruch auf eine Erziehungsgutschrift besteht, kann keine Betreuungsgutschrift für dieselbe Person angerechnet werden.

Letzte Änderung 19.06.2024

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/glossar/betreuungsgutschriften.html