individuelles Konto
Für jede Person, die AHV-Beiträge bezahlt oder auf deren Einkommen Beiträge entrichtet werden, führen die Ausgleichskassen ein individuelles Konto (IK), in das namentlich Einkommen, Betreuungs- sowie Erziehungsgutschriften eingetragen werden. Eine Person kann bei mehreren Ausgleichskassen ein IK haben. Zur Berechnung der Leistungen werden die IK anhand der AHV-Nummer zusammengeführt.
Letzte Änderung 30.01.2020