Individuelles Konto

Für jede Person, die AHV-Beiträge bezahlt oder auf deren Einkommen Beiträge entrichtet werden, führen die Ausgleichskassen ein individuelles Konto (IK), in das namentlich Einkommen und Betreuungsgutschriften eingetragen werden. Eine Person kann bei mehreren Ausgleichskassen ein IK haben. Zur Berechnung der Leistungen werden die IK anhand der AHV-Nummer zusammengeführt.

Letzte Änderung 08.02.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/glossar/individuelles-konto.html