Demografieprozent
Seit 1999 wird ein MWST-Prozentpunkt für die Finanzierung des Altersaufbaus der AHV verwendet. Zu Beginn flossen 83 Prozent der damit generierten Einnahmen in die AHV, der Rest in die Bundeskasse. Seit 2020 kommt das sogenannte Demografieprozent vollumfänglich der AHV zugute
Letzte Änderung 02.03.2020