Freizügigkeitsleistung

Der Betrag, der dem Versicherten beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung übertragen wird (Austrittsleistung). Dieser setzt sich mindestens aus der Summe der Arbeitnehmerbeiträge sowie aus Einkäufen oder Einlagen, inklusive Verzinsung zusammen. Die Freizügigkeitsleistung muss als Eintrittsleistung (im Umfang der Einkaufs-Lücke) in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden.

Letzte Änderung 25.01.2019

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