Rentenzuschlag

Frauen, die von der Erhöhung des Referenzalters am stärksten betroffen sind (Übergangsgeneration) haben Anspruch auf einen lebenslangen Rentenzuschlag, wenn sie ihre Rente nicht vorbeziehen. Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Jahrgang und nach dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen.

Letzte Änderung 04.01.2024

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