Übergangsgeneration

Frauen, die in den kommenden zehn Jahren pensioniert werden (Jahrgänge 1961 bis 1969) und von der Erhöhung des Referenzalters am stärksten betroffen sind. Für sie sind Ausgleichsmassnahmen vorgesehen, um die Auswirkungen der Erhöhung des Referenzalters abzufedern. Frauen der Übergangsgeneration, die ihre AHV-Rente nicht vorbeziehen, haben Anspruch auf einen lebenslangen Rentenzuschlag. Bei einem Vorbezug der AHV-Rente gelten für sie reduzierte Kürzungssätze. Zudem können Frauen der Übergangsgeneration ihre Rente auch weiterhin ab dem Alter von 62 Jahren vorbeziehen.

Letzte Änderung 04.01.2024

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