Verwitwetenzuschlag

Zuschlag von 20 Prozent der Alters- oder Invalidenrente für verwitwete Bezügerinnen und Bezüger einer dieser Leistungen. Die Summe von Rente und Verwitwetenzuschlag darf den Betrag der Maximalrente nicht übersteigen.

Letzte Änderung 08.02.2023

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