Verwitwetenzuschlag
Zuschlag von 20 Prozent der Alters- oder Invalidenrente für verwitwete Bezügerinnen und Bezüger einer dieser Leistungen. Die Summe von Rente und Verwitwetenzuschlag darf den Betrag der Maximalrente nicht übersteigen.
Letzte Änderung 08.02.2023