Kinder bis 18 Jahre (falls sie eine Ausbildung absolvieren bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr), deren Vater oder Mutter gestorben ist, haben Anspruch auf eine Waisenrente. Sie entspricht 40 Prozent der (hypothetischen) Invaliden- oder Altersrente der verstorbenen Person zum Zeitpunkt ihres Todes. Sind Vater und Mutter gestorben, werden zwei Waisenrenten ausgerichtet, welche zusammen 60 Prozent der maximalen Altersrente entsprechen.

Letzte Änderung 08.02.2023

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