Wertschwankungsreserve

Zum Ausgleich der Schwankungen auf den Kapitalmärkten muss jede Vorsorgeeinrichtung, die ihr Vermögen selber anlegt, eine Wertschwankungsreserve bilden. Sie beträgt je nach Anlagestrategie zwischen 10 und 20 Prozent des Vorsorgevermögens.

Letzte Änderung 25.01.2019

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