Diese Lohnabrechnungen sind lediglich Beispiele und eignen sich nicht für Lohnabrechnungen von Arbeitgebenden für ihre Mitarbeitenden.
Berechnungsvorlagen können beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) abgerufen werden.
Die genaue Lohnabrechnung ist abhängig von kantonalem Recht (Kinder- und Ausbildungszulagen) sowie von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden.