Berechnungsvorlagen können beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) abgerufen werden.
Berechnungsvorlagen (SECO)
Die genaue Lohnabrechnung ist abhängig von kantonalem Recht (Kinder- und Ausbildungszulagen) sowie von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden.
Vereinfachtes Verfahren
Seit 2008 können kleine Betriebe mit einer tiefen Lohnsumme ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren anwenden. Ein Betrieb meldet sich einmalig für mehrere Sozialversicherungen und für die Quellensteuer bei einer Ausgleichskasse an. Die Abrechnung für AHV, IV, EO, ALV und Familienzulagen sowie für die Quellensteuer erfolgt nur einmal pro Jahr auf der Lohnsumme des gesamten Personals gegenüber einer einzigen Stelle. Voraussetzungen: Lohn pro Arbeitnehmer/-in höchstens 22 680 Franken pro Jahr (ggf. ohne Abzug des Freibetrags von 16 800 Franken pro Jahr für Rentenbezüger/innen), gesamte Lohnsumme des Betriebes höchstens 60 500 Franken pro Jahr und vereinfachtes Verfahren gilt für alle Arbeitnehmenden des Betriebs. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH usw.) und Genossenschaften steht das vereinfachte Verfahren nicht offen. Auch für im Betrieb beschäftigte Ehegatten und Kinder des Arbeitgebers kann das vereinfachte Verfahren nicht angewendet werden.