Eine Mitarbeiterin ist schwanger

Muss die Mitarbeiterin arbeiten?

Sie dürfen Ihre schwangere Mitarbeiterin nur beschäftigen, wenn sie damit einverstanden ist. Schwangere dürfen auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder die Arbeit verlassen. Der Lohn ist dafür aber nicht unbedingt geschuldet. Lediglich wenn eine Schwangere aus medizinischen Gründen arbeitsunfähig ist, besteht ein Lohnanspruch.
Sie dürfen einer Angestellten nach Ablauf der Probezeit während der Schwangerschaft und in den ersten 16 Wochen nach der Niederkunft nicht kündigen. Schwangere oder Mütter dürfen während dieser Zeit jedoch das Arbeitsverhältnis kündigen.

Arbeitsverbot

Die Arbeitnehmerin darf während acht Wochen nach der Niederkunft nicht arbeiten. Es ist kein Arztzeugnis erforderlich.

Mutterschaftsentschädigung

Frauen haben Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub nach dem Obligationenrecht sowie auf eine Mutterschaftsentschädigung nach dem Erwerbsersatzgesetz. Während 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal Fr. 220.– pro Tag. Der Anspruch erlischt vorzeitig, wenn die Arbeit vor Ablauf des 14-wöchigen Urlaubs wiederaufgenommen wird. Muss ein Kind direkt nach der Geburt länger als 2 Wochen im Spital bleiben, hat die Mutter, sofern sie nach dem Mutterschaftsurlaub weiterhin erwerbstätig ist, Anspruch auf eine Verlängerung ihres über die EO entschädigten Mutterschaftsurlaubs. Der Anspruch verlängert sich um die Anzahl Tage, die das Neugeborene im Spital bleiben muss, höchstens aber um 56 Tage. In einem solchen Fall dauert der Mutterschaftsurlaub höchstens 154 Tage.

Weitergehende Regelungen aus Gesamtarbeitsverträgen (GAV) bleiben bestehen. Der 14-wöchige Mutterschaftsurlaub nach dem Obligationenrecht darf durch den Arbeitgeber nicht gekürzt oder mit einem Vormutterschaftsurlaub kompensiert werden. Ebenso wenig dürfen einer Arbeitnehmerin die Ferien gekürzt werden, weil sie den Mutterschaftsurlaub nach dem Obligationenrecht bezieht.

Letzte Änderung 04.12.2023

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