5. IV-Revision - Eidg. Volksabstimmung vom 17. Juni 2007

59,1 Prozent der Stimmenden haben sich am 17. Juni 2007 für die 5. IV-Revision ausgesprochen.

Mit der 5. IV-Revision wird die IV auf ihren eigentlichen Zweck neu ausgerichtet. Die Eingliederungsmassnahmen werden ausgebaut. Gleichzeitig wird die verbleibende Erwerbsfähigkeit genauer geprüft, bevor eine Rente zugesprochen wird. Dank frühzeitiger Erfassung, intensiverer Begleitung und aktiverer Mitwirkung können mehr Behinderte (teil-)erwerbstätig bleiben. Die Revision verstärkt auch die Anreize für Arbeitgeber, Behinderte zu beschäftigen.

Mit der Revision erhalten die Behinderten mehr Unterstützung, damit sie nach Möglichkeit erwerbstätig bleiben können und dadurch auch gesellschaftlich besser integriert sind. Die Revision schafft die Grundlage, auf welcher die Sanierung der IV möglich wird und dient der Sicherung der AHV.

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Letzte Änderung 02.12.2008

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