Zusatzfinanzierung für die IV - Eidg. Volksabstimmung vom 27. September 2009

54,47 Prozent der Stimmenden haben sich am 27. September 2009 für die Zusatzfinazierung der IV ausgesprochen. Ganz knapp erreicht wurde das für Verfassungsänderungen nötige Ständemehr. 12 der 23 Kantone stimmten der Vorlage zu.

Volk und Stände haben Ja gesagt zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der IV. Die erhöhten Sätze gelten von 2011 – 2017. Dann werden sie automatisch wieder zurückgesetzt. Mit diesem wichtigen Schritt im Sanierungsplan der IV können das Defizit beseitigt und das Wachstum des Schuldenbergs gestoppt werden. Zudem erhält die IV einen eigenen Fonds, sie wird von der AHV abgekoppelt. Die beiden grossen schweizerischen Volksversicherungen der ersten Säule sind somit nicht mehr voneinander abhängig.

Die Annahme der IV-Zusatzfinanzierung ermöglicht es der IV, ihren Auftrag gegenüber den Menschen mit einer Behinderung weiterhin wahrzunehmen. Trotz allem muss die IV vermehrt sparen. Die ersten Massnahmen der dazu geplanten 6. IV-Revision sind bereits in der Vernehmlassung.

Das Wichtigste in Kürze

Argumentarium (aktualisiert: 30.6.2009)

Faktenblätter

IV-Revision 6a (PDF, 53 kB, 30.09.2011)Faktenblatt zur 6. IV-Revision

Fragen und Antworten

Weitere Informationen

Letzte Änderung 30.01.2012

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