Vernehmlassung zur Höhe der anrechenbaren Mietzinse in den Ergänzungsleistungen

In seinem Vorschlag zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV schlägt der Bundesrat vor, die maximalen Beiträge für Mietzinse zu erhöhen, die bei der Berechnung des Anspruchs auf EL berücksichtigt werden. Die Vorlage soll die unterschiedliche Mietzinsbelastung zwischen Grosszentren, Stadt und Land berücksichtigen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung tragen.

Die Vernehmlassung wurde am 12. Februar eröffnet und endete am 21. Mai 2014.

Unterlagen

Stellungnahmen offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

Stellungnahmen nicht offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

Weitere Informationen

Letzte Änderung 21.07.2014

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