Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV)

Das Parlament hat anlässlich der Schlussabstimmung vom 22. März 2019 die Vorlage zur EL-Reform angenommen. Die Änderungen der Gesetzesbestimmungen bedingen auch Änderungen auf Verordnungsebene. Diese betreffen insbesondere die Zuteilung der Gemeinden in die drei Mietzinsregionen, die Anpassung der Neben- und der Heizkostenpauschalen, den Verzicht auf Einkommens- und Vermögenswerte, die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämie in der EL-Berechnung, die Kosten für die familienergänzende Betreuung von Kindern, den Unterbruch des gewöhnlichen Aufenthaltes in der Schweiz und die Bearbeitungsdauer von EL-Anmeldungen.

Die Vernehmlassung dauerte 29. Mai 2019 bis zum 19. September 2019.

Unterlagen

Stellungnahmen der Teilnehmer/-innen

Weitere Informationen

Letzte Änderung 13.11.2019

Zum Seitenanfang

https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/publikationen-und-service/gesetzgebung/vernehmlassungen/vernehmlassung-aenderung-elv.html