Künftig sollen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden die AHV-Nummer generell für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verwenden dürfen. Dadurch können Verwechslungen bei der Bearbeitung von Personendossiers vermieden werden. Sie trägt somit zugleich zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie «E-Government Schweiz» bei und erhöht auch die Kosteneffizienz der Verwaltungen.
Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauerte vom 7. November 2018 bis zum 22. Februar 2019.