Vernehmlassung über die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden (Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Künftig sollen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden die AHV-Nummer generell für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verwenden dürfen. Dadurch können Verwechslungen bei der Bearbeitung von Personendossiers vermieden werden. Sie trägt somit zugleich zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie «E-Government Schweiz» bei und erhöht auch die Kosteneffizienz der Verwaltungen.

Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauerte vom 7. November 2018 bis zum 22. Februar 2019.

Unterlagen

Stellungnahmen der Teilnehmer/-innen

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Letzte Änderung 09.04.2019

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