Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Der Bundesrat will die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen gezielt verbessern. Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, sollen bis zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL) erhalten, wenn sie vorher lang und in erheblichem Umfang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen.

Die Vernehmlassung über den Vorentwurf für ein neues Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose dauerte vom 26. Juni bis zum 26. September.

Unterlagen

Stellungnahmen der Teilnehmer/-innen

Letzte Änderung 01.10.2019

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