Am 6. Dezember 2019 hat der Bundesrat punktuelle Anpassungen in drei Verordnungen aus dem Bereich der beruflichen Vorsorge in die Vernehmlassung gegeben. Die spezifischen Anpassungen betreffen die BVV 2, die FZV und die BVV 3. Diese Änderungen sind nötig, um einzelne Bestimmungen an die finanziellen und versicherungstechnischen Entwicklungen anzupassen. Zudem sollen mehrere Parlamentsaufträge umgesetzt werden.
Die Vernehmlassung dauerte vom 6. Dezember 2019 bis zum 20. März 2020.