Bessere soziale Sicherheit für Kulturschaffende
Bern, 30.09.2009 - Der Bundesrat hat beschlossen, die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden zu verstärken. Ab 1. Januar 2010 sollen auf sämtlichen, auch minimen Löhnen von Kulturschaffenden AHV/IV/EO-Beiträge erhoben werden.
Um die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden zu verstärken, hat der Bundesrat beschlossen, dass die Arbeitgeber im Kulturbereich systematisch auf allen, auch geringfügigen Löhnen AHV/IV/EO-Beiträge zu entrichten haben. Ausserdem werden auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geschuldet. Diese Lösung wird bereits für Tätigkeiten in Privathaushalten angewendet.
Grundsätzlich sind Einkommen bis zur Höhe von 2 200 Franken pro Jahr und pro Arbeitgeber von der Beitragserhebung AHV/IV/EO befreit. Dies benachteiligte jene Arbeitnehmende mit atypischen Arbeitsverhältnissen, die regelmässig Kleinstarbeitseinsätze mit Löhnen unter dieser Schwelle kumulieren. Solche geringfügigen Löhne konnten in der Folge nicht für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Deshalb gilt ab 1. Januar 2010 für Tätigkeiten im Kultursektor die systematische Beitragspflicht AHV/IV/EO auf sämtlichen, auch minimen Löhnen.
In Zusammenarbeit mit Suisseculture wird der betroffene Arbeitgeberkreis umschrieben mit Tanz- und Theaterproduzenten, Orchester, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie Schulen im künstlerischen Bereich.
Adresse für Rückfragen
Tel. 031 322 92 27, Michel Jaccard, Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge / Bereich Finanzierung AHV, Bundesamt für Sozialversicherungen
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