Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung: EDI erlässt Prioritätenordnung

Bern, 19.01.2017 - Ende Januar 2019 läuft die zweite Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen aus. Die Finanzhilfen des Bundes entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geht davon aus, dass der aktuell noch zur Verfügung stehende Kredit nicht bis Ende Januar 2019 reichen wird. Aus diesem Grund erlässt das EDI auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung, mit der eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Mittel erreicht werden soll.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Die Geltungsdauer wurde ursprünglich auf 8 Jahre befristet, wurde zweimal um je 4 Jahre verlängert und endet nun am 31. Januar 2019. Die Nachfrage nach den Finanzhilfen ist nach wie vor gross. Bisher wurden rund 3‘000 Gesuche bewilligt, womit der Bund die Schaffung von 54‘000 neuen Betreuungsplätzen unterstützt hat. Über 200 Gesuche sind derzeit in Bearbeitung, und laufend werden neue Gesuche eingereicht.

Kreditmittel reichen voraussichtlich nicht aus

Für die zweite Verlängerung des Gesetzes vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2019 steht ein Verpflichtungskredit von 120 Mio. Franken zur Verfügung. Zurzeit verbleiben davon noch rund 41.8 Mio., die für neu eingereichte Gesuche eingesetzt werden können. Das EDI geht davon aus, dass dieser Restbetrag nicht bis Ende Januar 2019 ausreichen wird. Aus diesem Grund erlässt es, wie im Gesetz vorgesehen, auf den 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung, die eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der noch verfügbaren Gelder zum Ziel hat. Das EDI hat bereits im Rahmen der ersten Verlängerung des Gesetzes vom 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2015 eine Prioritätenordnung erlassen, da nicht genügend Mittel zur Verfügung standen.

Aktuell werden die Gesuche um Finanzhilfen nach dem Prinzip "first come – first served" behandelt, unabhängig davon, aus welchem Kanton sie stammen. Die Prioritätenordnung, die am 1. Februar 2017 eingeführt wird, ist mit den gleichen Steuerungsmechanismen ausgestaltet wie die frühere Prioritätenordnung, die sich seinerzeit bewährt hat. Die verbleibenden Mittel im Umfang von 41,8 Mio. Franken werden auf die Kantone verteilt. 80% des Restkredits, d.h. 33,4 Mio. Franken, werden für Gesuche aus jenen Kantonen reserviert, aus welchen im Vergleich zu anderen Kantonen bisher weniger Finanzhilfen beantragt wurden. Damit kann in diesen Kantonen der Ausbau der Betreuungsplätze noch einmal gezielt gefördert werden.

Für Gesuche aus jenen Kantonen, aus welchen bereits überproportional viele Finanzhilfen beantragt wurden (Kantone ZH, ZG, BS, VD, NE und GE), werden die restlichen 20% des verbleibenden Kredits zur Verfügung gestellt, d.h. 8,4 Mio. Franken. Dies stellt sicher, dass Betreuungsangebote, die in der Planung schon weit fortgeschritten sind, noch realisiert werden können.

Gesuche aus einem Kanton, für den die Kreditmittel zwischen dem 1. Februar 2017 und 31. Januar 2018 ausgeschöpft werden, und die deshalb nicht mehr berücksichtigt werden können, werden auf eine Warteliste gesetzt. Sollten bis zum 31. Januar 2018 nicht alle Mittel aufgebraucht werden, so werden verbleibende Kreditreste für die Gesuche auf den Wartelisten zur Verfügung gestellt. Verbleiben dann immer noch Mittel, so werden diese für Gesuche verwendet, die ab 1. Februar 2018 eingereicht werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sämtliche Mittel bis zum Ende des Programms ausgeschöpft und damit möglichst viele neue Betreuungsplätze geschaffen werden.

Die Prioritätenordnung tritt auf den 1. Februar 2017 in Kraft und gilt für sämtliche Gesuche, die von diesem Zeitpunkt an eingereicht werden. Gesuche, die bereits vor dem 1. Februar 2017 eingereicht wurden, sind davon nicht betroffen. Die definitive Verteilung des Restkredits auf die Kantone wird im Februar 2017 berechnet.


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058 464 07 41
Cornelia Louis
Leiterin Ressort Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Bundesamt für Sozialversicherungen

058 462 90 79
Marc Stampfli
Leiter Bereich Familienfragen
Bundesamt für Sozialversicherungen



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