Die Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober Observationen durchführen

Bern, 30.08.2019 - Am 1. Oktober 2019 treten die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten in Kraft. Diese sind notwendig, damit die Sozialversicherungen in begründeten Fällen wieder Observationen durchführen können.

Die Stimmberechtigten haben am 25. November 2018 die Observationsartikel im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) deutlich gutgeheissen. Am 7. Juni 2019 hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen dazu in der Verordnung (ATSV) beschlossen. Gegen die Abstimmung waren aber drei Beschwerden beim Bundesgericht eingereicht worden, weshalb diese Rechtsgrundlagen vorläufig nicht in Kraft treten konnten. Nachdem das Gericht die Beschwerden abgewiesen hat, konnte das Abstimmungsergebnis für gültig erklärt werden und die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen treten am 1. Oktober in Kraft. Ab diesem Datum können die Sozialversicherungen in begründeten Fällen wieder Observationen durchführen.


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