Kinderspitex: Die Finanzierung der Versorgung schwerkranker Kinder ist sichergestellt

Bern, 04.07.2023 - Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bedauert, dass die Spitex-Verbände während regulärer, laufender Verhandlungen den Tarifvertrag mit der IV (sowie der Unfall- und der Militärversicherung) künden. Der von den Verbänden unterzeichnete und vom Preisüberwacher bestätigte Tarif bleibt für mindestens ein weiteres Jahr gültig. Er deckt die Kosten eines betriebswirtschaftlich effizienten Betriebs. Die Sozialversicherungen beabsichtigen keine Tarifsenkung. Die Finanzierung der für schwerkranke Kinder äusserst wichtigen Versorgung durch die Kinderspitex ist weiterhin gewährleistet. Das BSV ist befremdet von verschiedenen Falschbehauptungen in der Medienmitteilung der Verbände.

Das BSV bedauert, dass die Spitex-Verbände den zwischen ihnen sowie der IV, Unfall- und Militärversicherung abgeschlossenen Tarifvertrag gekündet haben. In den laufenden Tarifverhandlungen geht es um die vertragsgemässe Überprüfung der Parameter des angewendeten Kostenmodells, was sich schwierig gestaltet, aber ein ganz normaler Prozess ist. Die komplexen Verhandlungen werden erst seit einigen Monaten aufgrund der aktuellen Datenlage geführt. Von einem vorübergehenden Tarif im Vertrag von 2019 zu sprechen, wie es die Verbände tun, ist nicht korrekt. Der geltende Tarif war nicht zeitlich befristet.

Angesichts der Tatsache, dass die weiteren Verhandlungsschritte noch in dieser Woche hätten festgelegt werden sollen, trägt der Zeitpunkt der aktuellen Medienmitteilung nicht zu einem vertrauensvollen, konstruktiven Vorgehen bei. Die Behauptung in der Medienmitteilung der Verbände, die Versorgung schwerkranker Kinder sei gefährdet und deswegen werde der Tarifvertrag gekündet, ist nicht nachvollziehbar.

2019 wurde mit den Spitex-Verbänden ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen, der höhere Tarife brachte und auf einem Normkostenmodell basiert, das die Verbände mit der Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert haben. Das Modell und die darauf beruhende Tarifberechnung wurden auch vom Preisüberwacher bestätigt. Der resultierende Tarif deckt die Kosten eines betriebswirtschaftlich effizienten Betriebs. Die IV hat entgegen der Behauptung der Verbände keine Senkung des geltenden Tarifs zum Ziel, sondern dessen Beibehaltung. Die von den Spitex-Organisationen vorgelegten Kostendaten sind zu wenig transparent und genügen nicht, um die auch von den Verbänden selbst festgestellten massiven Kostenunterschiede zwischen verschiedenen Spitex-Organisationen zu erklären. Gerade dies wäre Gegenstand der weiteren Gespräche mit den Vertragsparteien, die am Freitag hätten aufgegleist werden sollen.

Die Behauptung der Verbände, die IV müsse gemäss Gesetz die Vollkosten decken, ist falsch: «Die Tarife sind nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu bemessen, und es ist eine sachgerechte Struktur der Tarife zu beachten. Der Tarif darf höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten der Leistung und die für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken», so lautet der einschlägige Art. 24bis Abs. 2 der Verordnung über die Invalidenversicherung. Das Kostenmodell und der daraus resultierende Tarif basieren auf diesem Grundsatz.

Die Versorgung schwerkranker Kinder ist gewährleistet

Nach der Kündigung des geltenden Tarifvertrags auf Ende 2023 bleibt dieser ein weiteres Jahr gültig. Dies ist erforderlich, um Planungssicherheit für die wichtige pflegerische Versorgung durch die Spitex zu garantieren. Das BSV beabsichtigt, die Tarifverhandlungen weiterzuführen und einen Vertragsabschluss zu erreichen. Gelingt dies nicht, so kann nach dem Verlängerungsjahr das Eidg. Departement des Innern den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern. Gelingt nach wie vor keine Einigung der Vertragsparteien, so müsste das EDI im Festsetzungsverfahren einen Tarif festlegen, basierend auf den gesetzlichen Vorgaben: Vergütung von betriebswirtschaftlichen Tarifen, welche die Kosten eines effizienten Betriebs decken, so wie es schon heute der Fall ist. Somit ergibt sich durch die bedauerliche Kündigung des Vertrags für die Kinder und ihre Familien keine Verschlechterung der Versorgung durch die Spitex.

Übersetzung französisch und italienisch folgt.

Die IV deckt die Kosten der medizinischen Versorgung von Kindern, die an einem von der IV anerkannten Geburtsgebrechen leiden, bis zum 20. Altersjahr. Die Leistungen für Kinder, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden von der Krankenversicherung oder allenfalls von der öffentlichen Hand finanziert.


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