Das Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft

Bern, 28.08.2023 - Das neue Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, das seit dem 1. November 2021 vorläufig angewendet wird, tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten nach dem Brexit.

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 1. Januar 2021 werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Um ihre sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen wieder möglichst ähnlich wie vor dem Brexit zu regeln, haben die beiden Staaten ein neues bilaterales Abkommen abgeschlossen.

Das neue Sozialversicherungsabkommen gewährt den Versicherten weitgehende Gleichbehandlung und einen erleichterten Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit. Es vermeidet eine doppelte Versicherung und Versicherungslücken für Personen, die mit den Sozialversicherungssystemen beider Staaten in Berührung kommen. Dadurch wird auch der vorübergehende Einsatz von Arbeitskräften im anderen Staat erleichtert.

Das neue Abkommen wird seit dem 1. November 2021 vorläufig und ohne Schwierigkeiten angewendet. Die internen Ratifizierungsverfahren der beiden Staaten sind abgeschlossen und das Abkommen tritt am 1. Oktober 2023 definitiv in Kraft.


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