Die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge sind kein Hindernis für eine nachhaltige Vermögensbewirtschaftung

Bern, 30.08.2023 - Die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge stellen für die Pensionskassen kein Hindernis dar, ihre Vorsorgevermögen nachhaltig zu bewirtschaften. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 30. August 2023 verabschiedet hat.

Die Zahl der Pensionskassen, die freiwillig wirksame Nachhaltigkeitsstrategien bei der Bewirtschaftung ihrer Vorsorgevermögen umsetzen, wächst stetig. Die Branche hat verschiedenste Initiativen in diese Richtung lanciert, sowohl in Bezug auf die Vermögensverwaltung, wie auch in Bezug auf die entsprechende Transparenz.

Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge die Umsetzung wirksamer Nachhaltigkeitsstrategien nicht behindern. Zudem hat der Bundesrat den Pensionskassen mit zwei gezielten Verordnungsanpassungen die Möglichkeit eröffnet, direkt in zukunftsträchtige, nachhaltige Projekte investieren zu können: Mit der Umsetzung der Motion Weibel können Pensionskassen seit dem 1. Oktober 2020 direkt in Infrastrukturanlagen und -projekte investieren, und die Umsetzung der Motion Graber erlaubt ihnen seit dem 1. Januar 2022 auch Investitionen in nichtkotierte, schweizerische Anlagen.

Mit dem Bericht beantwortet der Bundesrat das Postulat 19.3950 «Nachhaltigkeit fördern dank zeitgemässen Anlagerichtlinien» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S). Das Postulat beauftragte den Bundesrat zu prüfen, wie die Anlagebestimmungen der beruflichen Vorsorge angepasst werden könnten, dass nachhaltiges Investieren von Pensionskassen nicht länger durch hinderliche Bestimmungen erschwert werde.


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