6. IV-Revision - erstes Massnahmenpaket
Das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision verfolgt insbesondere drei Ziele:
- Wiedereingliederung von Menschen aus der Rente in die Erwerbstätigkeit
- Einführung des Assistenzbeitrags zur Förderung einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung von Menschen mit einer Behinderung
- Einsparungen als massgeblicher Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der IV
Medienmitteilungen
18.08.2014
Durch die 4. und 5. IV-Revision ist der Bestand an Invalidenrenten stärker gesunken, als angenommen. Dagegen ist der Effekt der der IV-Revision 6a geringer als geschätzt worden war. Diese Zwischenbilanz zieht das Bundesamt für Sozialversicherungen über die ersten zwei Jahre nach Inkrafttreten der IV-Revision 6a. Insgesamt verläuft der Kurswechsel der IV von der Renten- zur Eingliederungsversicherung erfolgreich, ebenso die Sanierung der IV. Die Eingliederungstätigkeit wird weiter optimiert.
16.11.2011
Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Damit erhält die Invalidenversicherung zusätzliche Instrumente für die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ins Erwerbsleben. Dank des neuen Assistenzbeitrags können zudem mehr Menschen mit Behinderung ihre Pflege und Betreuung selber organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben führen. Davon profitieren auch Eltern von schwer pflegebedürftigen Kindern.
24.02.2010
Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Teil der 6. Revision der Invalidenversicherung (IV-Revision 6a) verabschiedet. Die Massnahmen erweitern und verstärken die Anstrengungen der Invalidenversicherung, Menschen mit einer Behinderung so weit als möglich in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern, statt ihnen eine Rente auszurichten. Mit der Revision 6a soll das ab Ende der Zusatzfinanzierung, also ab 2018, wieder zu erwartende Defizit der IV etwa halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b), das noch 2010 vorgelegt werden soll, wird das Ziel verfolgen, das verbleibende Defizit zu eliminieren und die IV nachhaltig zu sanieren.
17.06.2009
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket der 6. Revision der Invalidenversicherung eröffnet. Damit wird der dritte und letzte Schritt des Sanierungsplans für die IV eingeleitet. Mit dem ersten Massnahmenpaket kann das ab Ende der Zusatzfinanzierung zu erwartende Defizit halbiert werden. Das zweite Massnahmenpaket, das der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2010 vorlegen muss, soll die andere Hälfte des Defizits eliminieren, so dass die IV nach Auslaufen der befristeten Zusatzfinanzierung finanziell auf eigenen Beinen steht. Die Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket dauert bis Mitte Oktober 2009. Es soll 2012 in Kraft treten.
Rechtliche Grundlagen
Behandlung im Parlament
Das Parlament hat die IV-Revision 6a am 18. März 2011 verabschiedet. Es wurde kein Referendum dagegen ergriffen, und der Bundesrat hat am 16. November 2011 die Revision auf 1.1.2012 in Kraft gesetzt.
Vernehmlassungsverfahren