Kranken- und Unfallversicherung

KUV-B-1605

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung. Bei Krankheit oder Unfall stellt sie die medizinische Behandlung sicher, falls eine solche nicht von der Unfallversicherung abgedeckt wird. Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Es besteht die freie Wahl des Krankenversicherers. Erwachsene und Kinder sind individuell versichert.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung versichert alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und im Prinzip auch gegen Nichtberufsunfälle. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken.

Informationen für Versicherte

Die Kranken- und die Unfallversicherung unterstehen der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Informationen zu den beiden Versicherungen finden Sie im Webangebot des BAG:

Geschichte der Sozialen Sicherheit

Geschichte der Sozialen Sicherheit

Entdecken Sie die Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Weitere Informationen

Letzte Änderung 01.03.2022

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