Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und EL

Das Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenversicherung, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen (ABEL) sorgt für Stabilität im System der Alters- und Hinterlassenenvorsorge und passt dieses den stets neuen Herausforderungen an. Es ist zudem für die Erwerbsersatzordnung zuständig. Zu den Kerngeschäften des Geschäftsfeldes gehören die Vorbereitung der Gesetzgebung, insbesondere im Rahmen von Reformen der Altersvorsorge und des Erwerbsersatzes, die Rechtspflege, die Aufsicht über die AHV-Ausgleichskassen und EL-Stellen sowie das Regresswesen AHV/IV. Darüber hinaus ist das Geschäftsfeld zuständig für die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge, die Gesetzgebung und Rechtspflege in diesem Bereich sowie die Führung des Sekretariats der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge.

Leiterin: Colette Nova

Stab

  • Der Stab des Geschäftsfelds betreut bereichsübergreifende Projekte und führt das Sekretariat des Geschäftsfelds.
  • Er kümmert sich um politische Querschnitts- und Ressourcengeschäfte und erarbeitet Grundlagen für Gesetzes- und Verordnungsänderungen zu bereichsübergreifenden Themen.
  • Er bearbeitet Grundsatzfragen von Corporate Governance und Aufsicht.
  • Er klärt bereichsübergreifende Rechtsfragen (z.B. zur Datenbekanntgabe durch die Organe der AHV).
  • Er betreut Stabsgeschäfte und assistiert der Geschäftsfeldleiterin.

Leitung: Valérie Werthmüller

Bereich Beiträge AHV/IV/EO

  • Der Bereich Beiträge ist das Kompetenzzentrum für Fragen zu den Sozialversicherungsbeiträg und zur Versicherungspflicht.
  • Er ist zuständig für alle Fragestellungen im Zusammenhang mit den Beiträgen an die AHV, die IV, die EO und die Arbeitslosenversicherung. Thematische Schwerpunkte bilden die Versicherungsunterstellung (obligatorische und freiwillige Versicherung), der Beitragsstatus (Selbstständigkeit/Unselbstständigkeit), das beitragspflichtige Einkommen und der Bezug der Beiträge.
  • Er sorgt für die einheitliche und korrekte Durchführung des Beitragsrechts, indem er Rechtsauskünfte erteilt und Weisungen an die Ausgleichskassen erlässt.
  • Er prüft die Gerichtsurteile aus dem Beitragsbereich. Gegebenenfalls führt er Beschwerde ans Bundesgericht. In bereits hängigen Verfahren kann er Vernehmlassungen einreichen.
  • Er erarbeitet Grundlagen für Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Beitragsbereich, beantwortet parlamentarische Vorstösse und führt Projekte zur Weiterentwicklung des Beitragsbezugs.

Leiter: Simon Blunier

Bereich Leistungen AHV/EO/EL

  • Der Bereich Leistungen ist zuständig für die Leistungen der AHV und der EO, der Renten- und Taggeldleistungen der IV sowie für alle Fragen im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen (EL) und Überbrückungsleistungen (ÜL).
  • Er bereitet Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der AHV, der EO, der EL und den ÜL vor, erstellt Berichte und begleitet die Arbeiten parlamentarischer Kommissionen. Er verfasst Stellungnahmen für den Bundesrat auf parlamentarische Vorstösse und Volksinitiativen.
  • Nach Annahme von Gesetzes- und Verordnungsänderungen koordiniert er deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Durchführungsstellen. Er stellt sicher, dass die Umsetzung rechtlich und technisch korrekt erfolgt und bereitet Informationen für Durchführungsstellen und Versicherte vor.
  • Für eine einheitliche Durchführungkontrolliert er die kantonalen Urteile und sorgt dafür, dass einschlägige Bundesgerichtsentscheide schweizweit umgesetzt werden. Er gibt Stellungnahmen zu Beschwerden ab und macht gegebenenfalls von seinem Recht Gebrauch, einen erstinstanzlichen Entscheid selbstständig mittels Beschwerde ans Bundesgericht weiterzuziehen. Zudem prüft er die kantonalen Umsetzungsregelungen im Bereich der EL auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht hin.
  • Er sorgt mit Weisungen und anderen Vorgaben für eine korrekte und einheitliche Rechtsanwendung durch die Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen. Er unterstützt die Koordination der Aufgaben der verschiedenen Durchführungsstellen.
  • Er kümmert sich zudem um die Berechnungund Festlegung des Bundesbeitrags für die EL und gewährt Subventionen an Pro Senectute und Pro Juventute für individuelle Leistungen (gestützt auf Artikel 17 und 18 des Ergänzungsleistungsgesetzes).
  • Der Bereich ist in drei Ressorts gegliedert: Ressort Gesetzgebung AHV/EO (Leitung: Christelle Bourgeois), Ressort Aufsicht und Umsetzung (Leitung: Jörg Reinmann) und Ressort Ergänzungsleistungen und Überbrückungsleistungen (Leitung: Sibel Oezen).

Leitung: Sibel Oezen

Bereich Aufsicht und Organisation

  • Der Bereich Aufsicht und Organisation beaufsichtigt die Ausgleichskassen und ist ihr erster Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Rechnungslegung.
  • Er erlässt die Weisungen an die Revisionsorgane, prüft die ihm unterbreiteten Berichte über die Revision der Ausgleichskassen und trifft die nötigen Massnahmen, damit die festgestellten Mängel behoben werden.
  • Er erlässt die Weisungen für die Durchführung der Arbeitgeberkontrollen.
  • Er kontrolliert und bewilligt die Errichtung, Fusion und Auflösung von Ausgleichskassen und erlässt Weisungen betreffend Organisation, Geldverkehr und Rechnungslegung der Ausgleichskassen.
  • Er prüft und genehmigt die Kassenreglemente der Verbandsausgleichskassen, prüft kantonale Einführungsgesetze zum AHVG und bereitet deren Genehmigung durch den Bundesrat vor.
  • Er bewilligt die Übertragung von weiteren Aufgaben an die Ausgleichskassen und überwacht, dass keine Quersubventionierungen stattfinden.
  • Er berechnet und richtet bundesrechtliche Beiträge und Entschädigungen an die Ausgleichskassen aus.

Leiter: Olaf Wolfensberger

Bereich Regress AHV/IV

  • Der Bereich Regress AHV/IV macht Regressansprüche der AHV/IV im In- und Ausland geltend.
  • Er stellt die regressfähigen Leistungen in gemeinsamen Fällen mit der Suva zusammen.
  • Er führt Zivilprozesse zusammen mit externen Anwälten gegen Haftpflichtversicherer oder gegen haftpflichtige Dritte.
  • Er führt das Controlling und betreut die dezentralen Regressdienste.
  • Die Einnahmen aus dem Regress in der Höhe von 40 bis 50 Millionen Franken (Jahr 2022) fliessen in den AHV- und den IV-Fonds.

Leiter: Peter Beck

Bereich Finanzierung Berufliche Vorsorge   

  • Der Bereich Finanzierung Berufliche Vorsorge ist zuständig für alle Aspekte im Zusammenhang mit der Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen. Dies betrifft sowohl die Aktivseite (Anlagen) wie auch die Passivseite (z.B.Verpflichtungen, technische Rückstellungen, technischer Zins) der Bilanz.
  • Da ein wesentlicher Finanzierungsanteil aus Kapitalerträgen stammt, ist der Bereich auch zuständig für Finanzmarktanalysen und die Anlagestrategien.        
  • Er kümmert sich um Fragen im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen.
  • Er bereitet die gesetzlichen Regelungen der Parameter der beruflichen Vorsorge vor (BVG-Mindestzinssatz, BVG-Mindestumwandlungssatz, technischer Zinssatz) und betreut Geschäfte des Bundesrats und des Parlaments in Bezug auf die Finanzierung der beruflichen Vorsorge.
  • Er führt Projekte zur finanziellen Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge.
  • Im Rahmen der geltenden Normen (z.B. FER 16 und 26) ist er zuständig für Fragen zur Rechnungsführung der Vorsorgeeinrichtungen und der Arbeitgeber.
  • Er analysiert die sozio-ökonomischen, volks- und gegebenenfalls betriebswirtschaftlichen Faktoren, die sich auf die Entwicklung der beruflichen Vorsorge auswirken.
  • Er bearbeitet Finanzierungsthemen der beruflichen Vorsorge im internationalen Bereich (IWF, OECD).·        
  • Er behandelt finanzielle Fragen und übernimmt administrative Arbeiten für die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge und deren Subkomissionen.

Leiter: Silvia Basaglia

Bereich Recht Berufliche Vorsorge

  • Der Bereich Recht Berufliche Vorsorge ist zuständig für die Ausarbeitung und Umsetzung der Gesetzgebung in der 2. und 3. Säule.
  • Er befasst sich mit sämtlichen rechtlichen Fragestellungen auf dem Gebiet der beruflichen Vorsorge, insbesondere auch mit Fragen zur Freizügigkeit, zur Wohneigentumsförderung und Säule 3a, zu Einkäufen und Barauszahlungen sowie zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung.
  • Er begleitet Gesetzes- und Verordnungsrevisionen in der 2. und 3. Säule und befasst sich mit parlamentarischen Vorstössen zu diesen Themen.
  • Er redigiert die Mitteilungen über die berufliche Vorsorge, stellt Dokumentationsmaterial für die Öffentlichkeit bereit und verfasst Antworten auf Fragen von Bürgern/-innen und von in der beruflichen Vorsorge tätigen Einrichtungen.
  • Er arbeitet in der Arbeitsgruppe «Vorsorge» der Schweizerischen Steuerkonferenz mit und prüft die Gerichtsurteile im Bereich der beruflichen Vorsorge.

Leiterin : Franziska Grob

Letzte Änderung 25.04.2023

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