Geschäftsfeld Invalidenversicherung

Das Geschäftsfeld IV ist Steuerungs- und Aufsichtsorgan der Invalidenversicherung. Sein Hauptziel ist es, die IV so zu gestalten und zu steuern, dass sie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen existenziell absichern und in die Gesellschaft integrieren kann. Dies geschieht besonders gut und wirkungsvoll, wenn möglichst viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in der Arbeitswelt integriert werden oder bleiben. Die IV soll zur Hauptsache daraufhin arbeiten, die Menschen an ihrem Arbeitsplatz zu behalten oder ihnen die Rückkehr an einen Arbeitsplatz zu ermöglichen. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, soll die IV fehlende finanzielle Ressourcen mit Geldleistungen ausgleichen.

Im Hinblick auf diese Zielsetzung arbeitet das Geschäftsfeld IV eng mit den kantonalen Durchführungsorganen zusammen und steht in Kontakt mit den Organisationen der privaten Invalidenhilfe.

Das Geschäftsfeld IV erarbeitet zuhanden der Amtsleitung, des Bundesrates und Parlaments Grundlagen zur Entwicklung der strategischen Ausrichtung, zur Gesetzgebung und zum Vollzug der IV. Es übt die Aufsicht aus über die IV-Stellen bei Verfahrensfragen, bei der Prüfung der Invalidität und des Anspruchs auf Eingliederungsmassnahmen sowie bei der Bemessung des Invaliditätsgrades und erlässt dazu die notwendigen Weisungen. Es regelt die Kostenvergütungen und richtet Beiträge an Organisationen zur Förderung der Invalidenhilfe aus.

Leitung: Florian Steinbacher

Bereich Spezialaufgaben

Der Bereich koordiniert die wirkungsvolle und einheitliche Durchführung der Invalidenversicherung in der ganzen Schweiz.

Neben der Vorbereitung der Zielvereinbarungen mit den IV-Stellen zuhanden der GF-Leitung wird die Vertretung des Geschäftsfeldes in interdepartementalen Arbeitsgruppen sowie in der Zusammenarbeit mit den Partnerämtern Seco, SBFI, BFM, BAG und den Vertretern der Konferenzen EDK,GDK und SODK wahrgenommen, sofern nicht konkrete Durchführungsthemen im Fokus stehen. Die Koordination mit dem IV-Ausschuss der AHV/IV-Kommission und mit der IV-Stellen-Konferenz wird ebenfalls zentral wahrgenommen. Die Bewirtschaftung des Forschungsprogrammes IV und des Issue Managements sind weitere Schwerpunkte.

Die Kommunikation mit den IV-Stellen und das Erlassen der Weisungen werden zentral über den Bereich gesteuert. 

Weiter werden BGÖ-Gesuche behandelt in Zusammenarbeit mit dem Bereich Recht des Geschäftsfeldes Planung, Prozesse und Ressourcen. Zudem werden im Bereich die Bürgerbriefe und Bürgeranfragen zentral für das GF beantwortet.

Dazu wird das interne Audit, die Bewirtschaftung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, organisatorisch losgelöst von den anderen Bereichen, durchgeführt.

Leitung: Corinne Zbären-Lutz

Bereich Berufliche Integration

Dem Bereich Berufliche Integration obliegt die Steuerung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Eingliederungsprozesses insgesamt sowie der entsprechenden Massnahmen, insbesondere der Früherfassung, der Frühintervention, der Integrationsmassnahmen, der Massnahmen beruflicher Art und des Eingliederungsmanagements.

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Sicherstellung der fallunabhängigen Beratung und Sensibilisierung von Arbeitgebern und von Fachpersonen aus Schule und Ausbildung sowie der Ärzte. Die Überwachung des dezentralen Vollzugs der Verträge mit den Leistungsanbietern von beruflichen Massnahmen liegt seit 2013 ebenfalls in der Verantwortung des Bereiches. Zur korrekten Anwendung der IV-Leistungen erarbeitet der Bereich Weisungen an die IV-Stellen und nimmt die Aufsicht entsprechend wahr.

Der Bereich ist auch für die Pilotprojekte nach Art. 68quater IVG und das Thema interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zuständig.

Leitung: Monika Tschumi

Bereich Sach- und Geldleistungen

Dem Bereich Sach- und Geldleistungen obliegen die Bewirtschaftung der Geburtsgebrechensliste, das Prüfen der Übernahme von noch nicht zugelassenen Medikamenten oder von anderen medizinischen Massnahmen sowie die Tarifverhandlungen mit Hilfsmittellieferanten und Anbietern von medizinischen Massnahmen. Zudem unterstützt der Bereich in fachlicher Hinsicht Rechtssetzungsprozesse (Gesetze, Verordnungen).

Die Aufsichtsaufgaben des Bereiches umfassen die Vertretung des Geschäftsfeldes in Tarifkommissionen, das Erarbeiten der Weisungen an die IV-Stellen, das Beaufsichtigen der Anwendung der Sachleistungen und die Überwachung der Rechnungskontrolle der IV-Stellen. Zudem gibt der Bereich Kriterien vor, um die Wirksamkeit, Qualität und Einheitlichkeit der Aufgaben der RAD zu gewährleisten.

Die Geldleistungen «Hilflosenentschädigung», «Assistenzbeitrag» sowie die Reisekosten als akzessorische Leistung zu Beruflichen Eingliederungsmassnahmen w gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet, welches beaufsichtigt und zugleich weiterentwickelt wird.

Leitung: Serge Brélaz

Bereich Verfahren und Rente

Die Verfahrensfragen in der Invalidenversicherung sind sowohl politisch als auch über die Umsetzung der Gesetzesrevisionen immer mehr in den Fokus geraten. Der Bereich setzt sich mit den Fragen und Problemen im Abklärungsverfahren der IV-Stellen auseinander und koordiniert die Lösungen mit den Bereichen ‚Gesetzgebung und Recht‘, Sach- und Geldleistung‘ und ‚Berufliche Integration‘. Im Weiteren ist der Bereich auch für den Rentenprüfungsprozess inkl. Invaliditätsbemessung verantwortlich und er koordiniert und behandelt in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsfeld "Internationale Angelegenheiten" internationale Fragestellungen im Zusammenhang mit der IV.

Weiter umfasst die Tätigkeit die Zulassung und Beauftragung von Gutachterstellen (Vergabeplattform SuisseMED@P).

Der Bereich stellt auch eine einheitliche und wirkungsvolle Bekämpfung des Versicherungsbetruges in der IV sicher.

Leitung: Ralf Kocher

Bereich Gesetzgebung und Recht

Der Bereich Gesetzgebung und Recht befasst sich mit der Weiterentwicklung der für die IV relevanten Gesetzgebung und betreut die Parlamentsgeschäfte zum Thema IV. Er erarbeitet die Änderung von Bestimmungen auf Verfassungs-, Gesetzes- oder Verordnungsstufe, bereitet die Antworten auf Parlamentarische Vorstössen und Initiativen vor, betreut die Bundesratsgeschäfte im Zusammenhang mit der IV und vertritt deren Interessen gegenüber anderen Amtsstellen, namentlich im Rahmen der Ämterkonsultationen zu deren Rechtsetzungsprojekten.

Weiter gehört zum Aufgabengebiet des Bereiches Gesetzgebung und Recht die Beschwerden an das Bundesgericht sowie die Auswertung der kantonalen Gerichtsurteile und der Bundesgerichtsentscheide. Er bietet auch geschäftsfeld-intern juristische Beratung zu den IV-Leistungen an. 

Leitung: Cornelia Jorns-Ruchti

Bereich Audit

Der Bereich Audit ist zuständig für die Prüfung der Wirksamkeit, der Qualität und der Einheitlichkeit der Aufgabenerfüllung der Durchführungsstellen der IV. Er prüft ebenfalls die Einhaltung von bundesrechtlichen Vorschriften.

Er beschafft und analysiert die relevanten Informationen und leitet daraus Empfehlungen für die Optimierung des Systems und der einzelnen Durchführungsstellen ab. Aus seiner Tätigkeit ergibt sich ein Reporting an die IV-Stellen und an das Geschäftsfeld IV.

Neu werden neben den jährlichen Audits der IV-Stellen auch die Audits über die nach Art. 74 IVG subventionierten Organisationen durch diesen Bereich durchgeführt.

Leitung: Pascal Dufey

Bereich Controlling, Ressourcen, Subventionen

In Zusammenarbeit mit dem Geschäftsfeld Mathematik, Analysen und Statistik werden die Controllingdaten der IV-Stellen sowie das Monitoring über die Leistungsarten und die Wirkungsindikatoren aufbereitet und ausgewertet und sowohl intern wie auch den IV-Stellen zur Verfügung gestellt. Dazu gehört die Verantwortung über die Bewirtschaftung der Codierung der IV-Leistungen.

Weiter ist dieser Bereich zuständig für die Budgetbewilligung und Rechnungsabnahme der IV-Stellen. Dazu gehört die Prüfung und Bewilligung der Investitionen (z.B. in die Informationssysteme) der IV-Stellen sowie die Überwachung der rechtmässigen Durchführung des Beschaffungswesens bei den Durchführungsstellen. BSV intern nimmt der Bereich die Steuerung der Finanzen des Geschäftsfeldes IV wahr.

Als Durchführungsaufgabe werden im Rahmen der Subventionen Verträge zur Ausrichtung von Finanzhilfen mit den Organisationen der privaten Invalidenhilfe vereinbart (Art. 74 IVG).

Leitung: Thomas Bhend

Letzte Änderung 29.11.2022

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