Ein Modellvorhaben muss einen Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit von gesamtschweizerischer Bedeutung aufweisen. Dies beinhaltet innovative, d.h. schweizweit oder sprachregionale neuartige Ansätze, damit das Projekt eine Vorreiterrolle einnehmen kann. Als innovativ gelten Projekte, die eine Ergänzung von bisher bekannten Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darstellen und eine Vorreiterrolle bezüglich Methoden, Ideen, Zielen oder Strategien übernehmen können. Zudem beinhaltet es, dass ein Modellvorhaben auf andere Kantone und Gemeinden übertragbar, ein Bedürfnis für das Vorhaben nachgewiesen und der Wissenstransfer sichergestellt ist.
Finanzhilfen an Kantone und Gemeinden für Modellvorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung (Art. 11 KJFG)
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Wir ermutigen Sie, Gesuche für Modellvorhaben zur Erprobung von neuen Partizipationsmethoden einzureichen.
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Regula Brügger Häring
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Tel.: +41 58 462 49 17
Letzte Änderung 08.05.2024