Finanzhilfen an Kantone und Gemeinden für Modellvorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung (Art. 11 KJFG)

Haben Sie eine Projektidee?

Mit den Finanzhilfen an Kantone und Gemeinden für Modellvorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung werden einmalige, höchstens vier Jahre dauernde Projekte finanziell unterstützt.

Ein Modellvorhaben muss einen Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit von gesamtschweizerischer Bedeutung aufweisen. Dies beinhaltet innovative, d.h. schweizweit oder sprachregionale neuartige Ansätze, damit das Projekt eine Vorreiterrolle einnehmen kann. Als innovativ gelten Projekte, die eine Ergänzung von bisher bekannten Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darstellen und eine Vorreiterrolle bezüglich Methoden, Ideen, Zielen oder Strategien übernehmen können. Zudem beinhaltet es, dass ein Modellvorhaben auf andere Kantone und Gemeinden übertragbar, ein Bedürfnis für das Vorhaben nachgewiesen und der Wissenstransfer sichergestellt ist.

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Letzte Änderung 08.05.2024

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