Wir empfehlen, vor der Gesuchseinreichung über folgende Mail-Adresse eine Projektskizze für eine unverbindliche Vorabklärung durch das BSV einzureichen: projekte.fiver@bsv.admin.ch.
Ein offizielles Gesuch einreichen
Gesuche für Finanzhilfen nach Art. 11 KJFG können jederzeit beim BSV eingereicht werden. Erfüllt das Projekt die Projektvoraussetzungen, schliesst das BSV mit dem gesuchstellenden Kanton oder der gesuchstellenden Gemeinde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab. Gesuche von Gemeinden müssen die Stellungnahme des zuständigen Kantons enthalten. Das BSV und die Kantone legen die Zielvorgaben für die Vorhaben gemeinsam fest.
Gemeinden und Kantone, die das Projekt nicht selber durchführen, sondern eine private Trägerschaft beauftragen, müssen dem Gesuch einen entsprechenden Leistungsvertrag oder Verfügung des Kantons oder der Gemeinde beilegen.
Das Erfassen und Bearbeiten der Gesuche nach Art. 11 KJFG wird über die webbasierte Datenbank FiVer (Finanzverwaltungssystem) gesteuert. Kantone oder Gemeinden, welche ein Gesuch einreichen möchten, klären die grundlegenden Voraussetzungen mit dem BSV ab. Für die Gesuchseingabe wird ein persönliches CH-Login für FiVer benötigt.
Das CH-Login kann direkt über die FiVer-Datenbank beantragt werden: Finanzverwaltungssystem FiVer
Ihr Antrag auf ein Login muss von einem unserer Mitarbeiter bearbeitet werden. Wir werden Sie kontaktieren, sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde.
Das Grundlagenpapier erläutert zusammenfassend die Rechtsgrundlagen von Artikel 11 KJFG und bietet den Kantonen und Gemeinden eine Hilfe für die Ausarbeitung eines Modellvorhabens sowie eine Anleitung für die Vertragsverhandlungen mit dem BSV. Zudem enthält das Dokument einen Mustervertrag, der als Grundlage für die Vertragsverhandlungen dient.
Weitere Informationen
Links
Rechtliche Grundlagen
Vorlagen für Ihren Gesuch zum Herunterladen
Kontakt
Regula Brügger Häring
E-Mail
Tel.: +41 58 462 49 17
Letzte Änderung 19.04.2023