oberer Grenzbetrag

Der obere Grenzbetrag gibt die obere Grenze des Obligatoriums in der beruflichen Vorsorge an und beträgt 88'200 Franken bis Ende 2024 und 90‘720 Franken ab 2025. Er entspricht dem dreifachen Jahresbetrag der maximalen Altersrente der AHV.

Letzte Änderung 30.10.2024

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