Schattenrechnung
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verpflichtet alle registrierten Vorsorgeeinrichtungen, individuelle Alterskonten nach den BVG-Normen zu führen (sogenannte Schattenrechnung). In dieser Schattenrechnung ist ersichtlich, wie hoch die gesetzlichen Mindestleistungen nach BVG sind, welche die Vorsorgeeinrichtung mindestens zu garantieren hat.
Letzte Änderung 25.01.2019