Vernehmlassung zur Strukturreform in der Beruflichen Vorsorge (Verordnungsänderungen)

Am 19. März 2010 hat das Parlament die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die Reform stärkt die Aufsicht, stellt strengere Anforderungen an die Akteure und Steuerung in der 2. Säule und erhöht die Transparenz bei der Verwaltung von Pensionskassen. Damit trägt sie zur Verhinderung von Missbräuchen bei Sieund antwortet damit auch auf Anliegen, die im Vorfeld der Eidgenössischen Volksabstimmung zum Umwandlungssatz Anfang 2010 geäussert wurden. Zur Stärkung des Aufsichtssystems wird eine unabhängige Oberaufsichtskommission geschaffen; die Direktaufsicht wird kantonalisiert bzw. regionalisiert.

Zur Umsetzung der Strukturreform werden zwei Verordnungen angepasst: die Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV1) und die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2). Zudem wurde die neue Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV) geschaffen.

Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen und der neuen Verordnung über die Anlagestiftungen wurde am 24.11.2010 eröffnet und endete am 28.2.2011.

Stellungnahmen offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

Stellungnahmen nicht offiziell angeschriebener Teilnehmer/-innen

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Letzte Änderung 17.06.2011

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