Vernehmlassung: Verordnungsbestimmungen für Observationen durch die Sozialversicherungen

In der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) sollen die Ausführungsbestimmungen über die Anforderungen an die Spezialistinnen und Spezialisten, die mit verdeckten Beobachtungen betraut werden, aber auch die Aktenführung, die Datensicherheit und das Akteneinsichtsrecht erlassen werden. Das Parlament hatte im März 2018 eine neue gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten verabschiedet. Sie wurde am 25. November 2018 mit 64,7 % der Stimmen angenommen.

Die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf dauerte vom 21. September bis zum 21. Dezember 2018.

Unterlagen

Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden

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Letzte Änderung 10.01.2019

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