Bedarfsleistungen für Familien

Kantone und Gemeinden bieten unterschiedliche Bedarfsleistungen für Familien an. Einige Leistungen wie Stipendien oder die Alimentenbevorschussung sehen sämtliche Kantone vor. Andere Leistungen wie Ergänzungsleistungen für Familien oder Mutterschaftsbeiträge werden nur in bestimmten Kantonen gewährt. Das Bundesamt für Statistik (BFS) listet die unterschiedlichen kantonalen Bedarfsleistungen im Inventar der Sozialhilfe im weiteren Sinn auf und fasst sie in einer Leistungssystematik zusammen.

Die Gemeinden sehen ebenfalls Bedarfsleistungen für Familien vor. Zahlreiche Gemeinden beteiligen sich beispielsweise an den Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Harmonisierungsbestrebungen auf Bundesebene

In den vergangenen Jahren gab es Bestrebungen, die Ergänzungsleistungen für Familien und die Alimentenbevorschussung auf Bundesebene zu harmonisieren.

Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene

Bis heute haben vier Kantone (TI, VD, GE, SO) kantonale Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt. Im Rahmen der Behandlung der Parlamentarischen Initiativen Fehr (00.436) und Meier-Schatz (00.437) "Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell" wurden verschiedene Modelle zur Einführung von Ergänzungsleistungen von Familien auf Bundesebene erarbeitet. Diese fanden in der zuständigen Kommission jedoch keine Mehrheit. Im Juni 2011 wurden die beiden parlamentarischen Initiativen schliesslich abgeschrieben.

Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zur Motion Feri (13.3351) "Familienergänzungsleistungen als Mittel zur Armutsbekämpfung" dagegen ausgesprochen, ein Rahmengesetz für Ergänzungsleistungen für Familien auszuarbeiten. Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrssession 2015 abgelehnt.

Zwei Vorstösse mit diesem Anliegen sind gegenwärtig im Parlament hängig:

Harmonisierung der Alimentenbevorschussung

Am 4. Mai 2011 hat der Bundesrat einen Bericht zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe verabschiedet.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung des neuen Verfassungsartikels zur Familienpolitik (2012) hat sich der Bundesrat für die Aufnahme eines Absatzes zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung ausgesprochen. Die neue Bestimmung hätte dem Bund die Kompetenz verliehen, in einem Rahmengesetz Mindeststandards zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung festzulegen. Das Parlament hat diesen Antrag abgelehnt.

Gestützt auf den Bericht zur Alimentenhilfe hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) im Juni 2013 Empfehlungen zur Ausgestaltung der Alimentenbevorschussung verabschiedet.

Ein Vorstoss mit diesem Anliegen ist gegenwärtig im Parlament hängig:

Letzte Änderung 07.02.2021

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