Welche Stellen befassen sich mit Kinder- und Jugendpolitik?

Wie für die Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Kulturpolitik sind auch für die Kinder- und Jugendpolitik in vielen Bereichen hauptsächlich die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig. Sie gestalten die Kinder- und Jugendpolitik sehr unterschiedlich. Der Bund hat gewisse Kompetenzen in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz sowie Kinder- und Jugendförderung. Neben Bund und Kantonen beeinflussen auch viele Nichtregierungsorganisationen (NGO) die Regelung und Umsetzung kinder- und jugendpolitischer Massnahmen.

Bund

Auf Bundesebene befassen sich verschiedene Stellen direkt oder indirekt mit Kinder- und Jugendfragen. Die folgende Auflistung ist weder vollständig noch enthält sie eine umfassende Umschreibung der vielfältigen Tätigkeiten der einzelnen Stellen:

Im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist das Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft FGG auf Bundesebene für die Themenfelder Familien, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig. Im Tätigkeitsgebiet Kinder und Jugend befasst es sich mit Fragen der Kinderrechte, des Kindes- und Jugendschutzes, der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie mit Kinder- und Jugendpolitik allgemein.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist zuständig für Suchtprävention und Gesundheitsförderung.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist zuständig für die staatsbürgerliche Erziehung und die Verbindungen zu den EU-Jugendprogrammen. Zudem ist ihm die Berufsbildung unterstellt.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) befasst sich mit Fragen des Arbeitsmarktes, insbesondere auch in Bezug auf Jugendliche.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) befasst sich mit dem UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und der Behandlung des Themas Kinderrechte auf internationaler Ebene. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe berücksichtigt es auch die Interessen von Kindern und Jugendlichen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ist zuständig für den Schutz der Minderjährigen, das Straf- und Militärrecht, das Ausländerrecht, die Asylpolitik, internationale Kindesentführung, Adoption, Pflegekinderwesen, Cyber-Kriminalität usw.

Das Bundesamt für Sport (BASPO) ist zuständig für das Programm "Jugend + Sport".

Das Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet die statistischen Grundlagen zu Bildung, Demographie, Familienstrukturen usw.

Die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) befasst sich mit den Auswirkungen der sich abzeichnenden demografischen Veränderungen auf die öffentlichen Finanzen.

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ): Die EKKJ wurde 1978 vom Bundesrat als ausserparlamentarische Kommission eingesetzt. Sie hat den Auftrag, die Entwicklung der Situation der Jugendlichen in der Gesellschaft zu beobachten und zu analysieren und Vorschläge zu formulieren, welche deren Bedürfnisse aufnehmen. Weiter prüft sie die Auswirkungen wichtiger gesetzlicher Regelungen auf die Kinder und Jugendlichen. 

Kantone / Städte / Gemeinden

In den Kantonen untersteht die Kinder- und Jugendpolitik den verschiedensten Departementen (Erziehung, Bildung, Justiz, Soziales, Gesundheit, Wirtschaft usw.).

Zuständig für die Koordination der Kinder- und Jugendpolitik auf interkantonaler Ebene ist die Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP). Sie ist eine fachtechnische Konferenz der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und engagiert sich für die Umsetzung der Kinderrechte und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik (Schutz, Förderung und Partizipation) in der Schweiz. Sie berät und informiert die Gremien der SODK zu Fragen der Kinder- und Jugendpolitik.

Interkantonaler Austausch der kantonalen Kinderschutzkommissionen

Für einen grossen Teil der Kinder- und Jugendpolitik sind die Städte und Gemeinden zuständig. Die Gemeinden und in den grossen Städten auch die Quartiere stellen dank der unmittelbaren Nähe einen idealen Ort für die Entfaltung einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik dar. Dies begünstigt den aktiven Einbezug der Kinder und Jugendlichen in die Gestaltung ihres Umfelds.

Bund und Kantone im direkten Austausch über die Kinder- und Jugendpolitik

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) sieht eine Verstärkung in der Zusammenarbeit und im Informationsaustausch zwischen dem Bund und den Kantonen vor. Ansprechstelle für die Kinder- und Jugendpolitik (Art. 23 KJFV) sind insbesondere die Mitglieder der Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP).

Nichtstaatliche Organisationen NGO

Schliesslich sind die nichtstaatlichen Kinder- und Jugendorganisationen (NGOs) wichtige Akteure der Kinder- und Jugendpolitik auf nationaler Ebene und aktive Partner des Bundes. Der Bund unterstützt nationale Jugendverbände, Ausbildungskurse für Jugendleiterinnen und -leiter und Einzelprojekte in der Jugendpolitik von gesamtschweizer- ischem Interesse. Er unterstützt zudem Projekte zur Prävention von Kindesmisshandlung und zur Förderung der Kinderrechte.

Letzte Änderung 01.02.2022

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