Zentrale Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz sind der Föderalismus und die Subsidiarität. Diese Prinzipien bedeuten, dass der Bund den Kantonen und Gemeinden die Kompetenzen in all jenen Bereichen überlässt, in welchen sie die Aufgaben selbst erfüllen können, und nur ergänzend und fördernd eingreift.
Grundstein für die Kinder- und Jugendpolitik des Bundes bildet der am 27. August 2008 verabschiedete Bericht Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik. Die Schweizer Bundesregierung hat darin Kinder- und Jugendpolitik auf der Grundlage der Bundesverfassung und der UNO-Kinderrechtskonvention als eine Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung definiert.