Grundlagen & Gesetze

Zentrale Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz sind der Föderalismus und die Subsidiarität. Diese Prinzipien bedeuten, dass der Bund den Kantonen und Gemeinden die Kompetenzen in all jenen Bereichen überlässt, in welchen sie die Aufgaben selbst erfüllen können, und nur ergänzend und fördernd eingreift.

Grundstein für die Kinder- und Jugendpolitik des Bundes bildet der am 27. August 2008 verabschiedete Bericht Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik. Die Schweizer Bundesregierung hat darin Kinder- und Jugendpolitik auf der Grundlage der Bundesverfassung und der UNO-Kinderrechtskonvention als eine Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung definiert.

Bundesratsbericht "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" (PDF, 405 kB, 02.09.2008)Bericht des Bundesrats in Erfüllung der Postulate Janiak (00.3469) vom 27. September 2000, Wyss (00.3400) vom 23. Juni 2000 und Wyss (01.3350) vom 21. Juni 2001

Bericht: Stand der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz 2014

Der Bericht konkretisiert die geltende Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen an Praxisbeispielen zu den drei bundesrätlichen Zielen der Kinder- und Jugendpolitik: Förderung, Schutz und Mitwirkung. Ein Exkurs zu den beiden nationalen Jugendschutzprogrammen sowie Erläuterungen zur Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention ergänzen die Darlegungen.

Faktenblatt «Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz» (PDF, 242 kB, 23.11.2016)Entwicklung und Stand der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz (Stand Okt. 2016)

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 30.08.2023

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