Jugendschutz bei Filmen und Videospielen

National- und Ständerat haben am 30. September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet.

Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Es geht namentlich um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen. Schweizweit werden alle Kinos, Detailhändler, Online-Versandhändler und Abrufdienste zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Zudem werden auch Anbieterinnen und Anbieter von Plattformdiensten für Videos oder Videospiele (z. B. YouTube, Twitch) in die Pflicht genommen.

Das Parlament ist dem Vorschlag des Bundesrates in den wesentlichen Punkten gefolgt. Im Gegensatz zum Bundesrat hat es aber auch die Medienkompetenzförderung und Prävention in das Gesetz aufgenommen. Damit werden die bisher bereits über die Plattform Jugend und Medien wahrgenommenen Aufgaben wie die Sensibilisierung und die fachliche Weiterentwicklung neu in diesem Gesetz verankert.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die dazugehörige Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 6. Oktober 2023.

will Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Er hat an
seiner Sitzung vom 11.
September 2020 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Gesetz über
den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet.
Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele sollen
zukünftig schweizweit einheitlich geregelt werden. Der Bundesrat will Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Er hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele sollen zukünftig schweizweit einheitlich geregelt werden.

Letzte Änderung 16.06.2023

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