Eine aussagekräftige Kinder- und Jugendhilfestatistik wäre ein wichtiges Instrument, um Kinder vor Gewalt zu schützen und Lücken im Beratungsangebot für Familien zu schliessen. Die Datenlage zu Gewalt an Kindern ist allerdings stark fragmentiert, da für den Kindesschutz in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind. Für eine nationale Statistik fehlt eine umfassende rechtliche Grundlage. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 15. September 2023 verabschiedet hat.
Mit dem Bericht beantwortet der Bundesrat das Postulat 19.3119 «Wissen zu Kindeswohlgefährdungen bündeln, damit die Unterstützungsleistung passt» von Nationalrätin Yvonne Feri.
Letzte Änderung 13.09.2023